Diese Richtlinie wurde im Juli 2017 veröffentlicht und ist für die Auszeichnung von engagierten Kindergärten gedacht:
Im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung geht es um Wissen und Handeln im Alltag zu den Themen Umweltschutz, Gesundheitsvorsorge, Bildungsqualität und Partizipation.
Damit werden Kindergärten Orte für eine nachhaltige Entwicklung und Vorbild für die nächsten Generationen. „Die Nachhaltigkeitsziele sollen die Welt verändern, sie zu einem besseren Ort für alle machen. Und sie gelten für jeden – überall“
(Zitat nach UNICEF, SDGs für 2030) » Mehr Info
Die Kriterien richten sich an ElementarpädagogInnen, an die Erhalter von Kindergärten bzw. deren Trägerorganisationen und an die Eltern. Durch die Umsetzung der Kriterien des Umweltzeichens kommen allen diesen Gruppen und vor allem den Kindern Verbesserungen zu Gute.
Für die Umsetzung der Kriterien gibt es Muss-Kriterien und Soll-Kriterien (Punkte) sowie Eigeninitiativen.
Die Muss-Kriterien sind auf jeden Fall zu erfüllen, während bei den Soll-Kriterien Punkte gesammelt werden.
Für jede Maßnahme wird eine bestimmte Anzahl von Punkten vergeben. Für eine Auszeichnung mit dem Umweltzeichen sind bei der Erstprüfung 40 Soll-Punkte, bei den Folgeprüfungen 60 Soll-Punkte erforderlich.
Die Eigeninitiativen bringen neben den Soll-Kriterien noch weitere Zusatzpunkte, wenn Maßnahmen im Sinne des Umweltzeichens gemacht werden oder die Umsetzung der in der Richtlinie angeführten Beispiele für Bonuspunkte erfolgt.
Damit können bis zu 5 Soll-Punkte ersetzt bzw. zusätzlich vergeben werden.
Wenn alle Muss-Kriterien erfüllt und genügend Soll-Punkte erreicht sind, wird nach einer Überprüfung im Kindergarten das Umweltzeichen für 4 Jahre vergeben. Die Kriterien sind jeweils für den Standort des Kindergartens, für den das Umweltzeichen beantragt wird, anzuwenden.
Anforderung | Erstprüfung | Folgeprüfung |
---|---|---|
Päd. Impulse („Muss“) zu: Energienutzung, Förderung aktiver Mobilität, Abfallvermeidung, Ernährung | 2x | 4x |
Päd. Impulse („Muss“) zu: Stille bzw. Lärmvermeidung im Kindergarten | 1x | 2x |
Zu erreichende Sollpunkte | 40 | 60 |
Päd. Impulse („Muss“) zu: Energienutzung, Förderung aktiver Mobilität, Abfallvermeidung, Ernährung | |
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Erstprüfung | 2x |
Folgeprüfung | 4x |
Päd. Impulse („Muss“) zu: Stille bzw. Lärmvermeidung im Kindergarten | |
---|---|
Erstprüfung | 1x |
Folgeprüfung | 2x |
Zu erreichende Sollpunkte | |
---|---|
Erstprüfung | 40 |
Folgeprüfung | 60 |
Wenn ein Träger bzw. Erhalter mehrere Kindergärten auszeichnen möchte, reicht alle 4 Jahre ein Nachweis jener Anforderungen, die direkt den Träger bzw. Erhalter betreffen aus (z.B. Beschaffung). Auch können einzelne Anforderungen – wenn inhaltlich übereinstimmend – ggf. durch andere Zertifikate nachgewiesen werden.
Als Bezugsrahmen für die Anrechnung von Maßnahmen oder pädagogische Aktivitäten gelten in der Regel die letzten 4 Jahre vor der Umweltzeichen-Prüfung. Für technische Maßnahmen gelten die letzten 10 Jahre (z.B. Installation einer Solaranlage), sofern die Wartung und Effizienz der Anlagen nachgewiesen werden kann. Bestimmte Informationen bezüglich des Umweltzeichens müssen zusätzlich auf der Webseite des Kindergartens aufscheinen, wenn sich auf dieser Webseite mehr Informationen befinden als nur die Kontaktdaten des Kindergartens.
Die Beratungen werden auf Landesebene gefördert. » Mehr Info
Für den Antrag sowie die Lizenz zur Nutzung werden folgende Gebühren berechnet (die Auditkosten sind bereits enthalten):
einmalige Antragsgebühr | Jahresgebühr |
---|---|
€ 470,- | € 170,- |
Art |
Betrag |
---|---|
einmalige Antragsgebühr | € 470,- |
Jahresgebühr | € 170,- |
Die bei einem Antrag zur erstmaligen Verleihung des Österreichischen Umweltzeichens zu entrichtende Antragsgebühr dient zur Abdeckung der Kosten für die Erstprüfung. Die Jahresgebühr dient neben der Abdeckung des Verwaltungsaufwands zur Abdeckung der Kosten jeweils einer Folgeprüfung.