Österr. Umweltzeichen für Bildungseinrichtungen

(Richtlinie UZ 302)

Seit 2007 gibt es eine Richtlinie für Bildungseinrichtungen.
Das Österreichische Umweltzeichen für Bildungseinrichtungen (UZ 302) zeichnet Institutionen aus, die den Prinzipien der Bildung für nachhaltige Entwicklung gerecht werden und  Qualität und Umweltmanagement leben.

Lebenslanges Lernen ist ein Merkmal unserer Zeit: das betrifft auch die Themen Umwelt- und Klimaschutz sowie nachhaltige Entwicklung. Mit der Richtlinie für Bildungseinrichtungen (UZ 302) stellt das Österreichische Umweltzeichen ein Instrument für die Umsetzung nachhaltiger Bildungsarbeit in der Erwachsenenbildung und der außerschulischen Jugendbildung bereit. Gleichzeitig ist UZ 302 ein anerkanntes Qualitätszertifikat für Ö-CERT.

Mit den Anforderungen der Umweltzeichen-Richtlinie UZ 302 soll bei Bildungseinrichtungen ein dynamischer Prozess der Weiterentwicklung in Richtung Nachhaltigkeit angestoßen werden. Dieser Prozess soll auch auf die KursteilnehmerInnen der zertifizierten Bildungseinrichtung wirken.

 


Umsetzung

Die Umweltzeichen-Richtlinie gliedert sich in die 3 Bereiche

  • Allgemeine Kriterien - AUK (u.a. Leitbid, Umweltzeichen-Team)
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung - BNE (inklusive Qualitätsmanagement)
  • Umweltmanagement - UMA (Abfall, Beschaffung, Energie, Mobilität, Wasser)

Für Kriterien, die sich auf die Anzahl der MitarbeiterInnen beziehen, gilt als Stichtag der Zeitpunkt des schriftlichen Antrags für das erste bzw. für ein Folge-Audit, jedoch maximal 6 Monate vor dem jeweiligen Audit. Alle Anforderungen („Muss-Kriterien“) dieser Richtlinie sind bis zum Zeitpunkt des Audits zu erfüllen. Für manche Anforderungen wird explizit auf die Folge-Audits verwiesen. Für Maßnahmen, die über die Anforderungen hinausgehen, werden Sollpunkte vergeben.


Ausgezeichnete Bildungseinrichtungen

Hier finden Sie eine Liste der österreichischen Bildungseinrichtungen im Microsoft EXCEL-Format


 


Förderungen / Gebühren

Die Beratungen werden auf Landesebene gefördert. » Mehr Info

Für außerschulische Bildungseinrichtungen wird die Höhe der jährlichen Zeichennutzungsgebühr nach der Einteilung in die nachstehenden Kategorien bemessen:

Kategorie Mitarbeiter Antragsgebühr (bei erstmaliger Prüfung) Jahresgebühr

Kategorie 1

bis zu 5 € 450,- € 250,-

Kategorie 2

6 - 9 € 650,- € 390,-

Kategorie 3

10 - 29 € 950,- € 550,-

Kategorie 4

30 und mehr € 1.250,- € 770,-

Kategorie 1

Mitarbeiter bis zu 5
Antragsgebühr € 450,-
Jahresgebühr € 250,-

 

Kategorie 2

Mitarbeiter 6 - 9
Antragsgebühr € 650,-
Jahresgebühr € 390,-

 

Kategorie 3

Mitarbeiter 10 - 29
Antragsgebühr € 950,-
Jahresgebühr € 550,-

 

Kategorie 4

Mitarbeiter 30 und mehr
Antragsgebühr € 1.250,-
Jahresgebühr € 770,-

Die Zahl der MitarbeiterInnen berechnet sich nach Vollbeschäftigungsäquivalenten.

Die bei einem Antrag zur erstmaligen Verleihung des Österreichischen Umweltzeichens zu entrichtende Antragsgebühr dient zur Abdeckung der Kosten für die Erstprüfung. Die Jahresgebühr dient neben der Abdeckung des Verwaltungsaufwands zur Abdeckung der Kosten jeweils einer Folgeprüfung.

Werden gleichzeitig das Österreichische Umweltzeichen im Bereich Bildung und entweder im Bereich Tourismus oder im Bereich Green Meetings und Events genutzt, reduziert sich die jeweilige Antrags- bzw. Nutzungsgebühr um 25%.

 


Download

Gesamte Richtlinie – UZ 302 - Bildungseinrichtungen


Kurzfassung zur Richtlinie


Umsetzungstipps zur Richtlinie (NEU 2019-07, FH´s betreffende Stellen sind gelb markiert)


Checkliste zur Auswahl von externen Kursstandorten


Strategischer Maßnahmenplan


Weitere Informationen auf Umweltzeichen.at